EVL-Halbmarathon
Der EVL-HalbMarathon, der EVL-10er und der 5 km-Lauf 2017 werden nach den Internationalen Wettkampfbestimmungen des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) und der IAAF unter Aufsicht des LVN (Leichtathletikverband Nordrhein e.V.) veranstaltet.
Teilnahmeberechtigt für den EVL-HalbMarathon sind alle Läuferinnen und Läufer der Jahrgänge 2001 und älter mit einer offiziellen Startnummer des EVL-HalbMarathon 2017.
Teilnahmeberechtigt für den EVL-10er sind alle Läuferinnen und Läufer der Jahrgänge 2007 und älter mit einer offiziellen Startnummer des EVL-HalbMarathon 2017.
Teilnahmeberechtigt für den 5 km-Lauf sind alle Läuferinnen und Läufer der Jahrgänge 2009 und älter mit einer offiziellen Startnummer des EVL-HalbMarathon 2017.