Wer kann Sporthallen für Sport- und Freizeitveranstaltungen beantragen? - Schulen - Sportvereine / Sportverbände - Sonstige Institutionen Die Beantragung erfolgt schriftlich auf den jeweiligen Antragsformularen. Wann können die Sporthallen genutzt werden? montags bis freitags von 17.00 Uhr bis 22.00 Uhr samstags von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr sonntags von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr Welche Gebühren werden erhoben? Die Höhe der Gebühren richten sich nach der Entgeltordnung für Sporthallen der Stadt Leverkusen Feriennutzung Feriennutzung-Anschreiben Zusätzliche Informationen Hier erhalten Sie Informationen zu Mietvertragsregelungen, Richtlinien ect. Ansprechpartner Heike Schirm / Inge Eisele Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Telefon: 0214 - 20 64 90 -15 Fax: 0214 - 20 64 90 -20 Max-Delbrück-Str. 18 51377 Leverkusen (Manfort) |